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Anpassung von bestimmten sozialen Transferleistungen

Lundi 14 septembre 2020

Die COVID-19 Krise hat trotz energischem Vorgehen der Regierung auch Bevölkerung und Wirtschaft Luxemburgs betroffen. Kurzarbeit, betriebliche Soforthilfen, eine komplexe Umsetzung des Schulunterrichts in “Lockdown“-Zeiten, eine offizielle Verlängerung des Zeitraumes, in dem Telearbeit ohne steuerliche und sozialversicherungstechnische Nachteile möglich ist, flächendeckende Covid19 Tests etc. sind nur einige der Maßnahmen, die der luxemburgische Staat rigoros umgesetzt hat und weiterhin verfolgt. Neben sozialen und psychologischen Aspekten welche unterschiedlich gelebt wurden gibt es jedoch nach wie vor Menschen die von der Krise finanziell härter getroffen wurden als andere. Zu den Krisenverlierern gehören jugendliche Schulabgänger, Kleinunternehmer, Selbstständige, Handwerker, Kurzarbeiter, Arbeitslose, Leiharbeiter oder Arbeitstätige in ungeregelten Verhältnissen (z.B. “Schwarzarbeit“ u.a. von Reinigungspersonal), aber auch Ein-Eltern Haushalte und Menschen mit wenig familiärem Rückhalt sind betroffen.

Durch die vielen Maßnahmen im Verlauf der Krise entstanden aber unbeabsichtigt auch Vorteile, z.B. durch die Quarantäne kam es zu einer Art bezahlter Elternzeit für manche, weil Bildungseinrichtungen geschlossen waren. Home-Office mit ungekürztem Einkommen bei gleichzeitigen Ersparnissen im Hinblick auf den Arbeitsweg sind weitere Beispiele für positive Verläufe.

Wäre es nicht angebracht von diesen „Krisengewinnlern“ einen Solidaritätsbeitrag zu verlangen?

  • Ein obligatorischer Solidaritätsbeitrag pro Arbeitnehmer von beispielsweise 5 Euro könnte bereits bei einer einmaligen Zahlung vielen Menschen unter die Arme greifen und ungefähr zwei  Millionen generieren. Alternativ denkbar wäre eine Solidaritätssteuer ab einem Einkommen von bspw. dreifachem Mindestlohn mit einer differenzierteren Verteilung des Beitrages. 
  • Den bereits jetzt von mancher Seite ins Spiel gebrachten Wegfall der vorgesehenen Rentenanpassung im Januar 2022 kann man auch in diesem Zusammenhang diskutieren, wobei hier eine Mindestschwelle der zu betreffenden Rentenhöhe festgelegt werden müsste.

Um Ungerechtigkeiten in unserer Bevölkerung weiter entgegenwirken zu können, ist es jetzt mehr als noch zuvor wichtig, denjenigen unter die Arme zu greifen welche von Armut bedroht oder betroffen sind. Finanzielle Hilfen bei niedrigverdienenden Haushalten würden die Kaufkraft derjenigen steigern die sich nicht viel leisten können und somit auch der Wirtschaft zugutekommen und somit den entstandenen Rezensionseffekten entgegenwirken.

Gezielte Sozialtransfers  könnten sein:

  • Eine dauerhafte Anpassung der allocation de vie chère (nach der für 2020 bereits erfolgten einmaligen Verdoppelung)
  • Eine Erhöhung der Mietsubventionen
  • Die Anpassung des Kindergeldes, wie seit 2015 versprochen, und zwar jetzt und nicht erst am Ende der Legislaturperiode
  • Eine Anpassung des REVIS, sodass alle Haushalte dauerhaft nicht mehr dem Armutsrisiko unterliegen
  • Eine zügige Steuererleichterung für Ein-Eltern Haushalte und Haushalte mit vielen Kindern

Eine solche dauerhafte Erhöhung der Kaufkraft der ärmsten Haushalte wäre gleichzeitig eine Art Unterstützungspaket für die Wirtschaft, da diese Schichten die erhöhte Kaufkraft sofort am Markt realisieren und vermehrt für Konsum ausgeben, anders als diejenigen mit hohen Einkommen, die bei einer Kaufkrafterhöhung einen nicht unwesentlichen Teil davon nicht für den Konsum aufwenden würden. Ein wesentlicher Teil der Transferleistungen käme daher unmittelbar der lokalen Wirtschaft zugute.

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